Versand
Unsere Versandkosten werden anhand des Artikelvolumens und Gewichts berechnet. Dabei berücksichtigen wir auch spezielle Verpackungsmaterialien und -methoden, um sicherzustellen, dass Ihre Bestellung auf dem Transportweg geschützt ist und unbeschädigt bei Ihnen ankommt.
Sparen Sie 50,-€ Rabatt bei der Selbstabholung von speditionsfähiger Ware. Der Rabatt wird automatisch abgezogen, sobald Sie als Versandart "Selbstabholung" auswählen.
Allgemein gelten folgende Versandkosten
Deutschland:
- Warenpostfähige Ware: 4,90 € (bis 1kg und Abmessung 30x15x5 cm)
- Paketversandfähige Ware:
- bis 20 kg: 6,90 €
- 20-40 kg: 12,90 €
- 40-60 kg: 18,90 €
Österreich:
- Warenpostfähige Ware: 5,90 € (bis 1kg und Abmessung 30x15x5 cm)
- Paketversandfähige Ware:
- bis 20 kg: 9,90 €
- 20-40 kg: 18,90 €
- ab 40 kg: 27,90 €
- Bei speditionsfähiger Ware greift die Versandkostenpauschale von 49,90 €
Belgien, Niederlande, Luxemburg:
- Warenpostfähige Ware: 5,90 € (bis 1kg und Abmessung 30x15x5 cm)
- Paketversandfähige Ware:
- bis 20 kg: 10,90 €
- 20-40 kg: 19,90 €
- ab 40 kg: 28,90 €
- Bei speditionsfähiger Ware greift die Versandkostenpauschale von 49,90 €
Die genauen Versandkosten für Ihre Bestellung werden während des Bestellvorgangs automatisch berechnet und angezeigt. Sie basieren auf dem Gesamtvolumen der bestellten Artikel und der Lieferadresse. Unser System wählt die geeigneten Versandoptionen aus, um Ihre Bestellung sicher zu verpacken und zu versenden.
Umsatzsteuerfreie Lieferung nach § 12 Abs. 3 UstG
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Eine umsatzsteuerfrei Lieferung ist nur dann möglich, wenn die Lieferadresse und Rechnungsadresse in Deutschland liegen.