21.05.25

Balkonkraftwerk Einspeisevergütung 2025: Lohnt sich das?
Balkonkraftwerk Einspeisevergütung: Warum sich die Anmeldung meist nicht lohnt
Du betreibst ein Balkonkraftwerk oder denkst darüber nach, dir eines anzuschaffen? Dann hast du dich sicher schon gefragt, ob es eine Balkonkraftwerk Einspeisevergütung gibt – also Geld vom Netzbetreiber für den eingespeisten Strom. Die Antwort lautet: Ja, aber die Sache hat einen Haken. In diesem Blog erfährst du, warum sich die Einspeisevergütung 2025 in den meisten Fällen nicht lohnt und warum du den erzeugten Strom lieber selbst nutzen solltest.
Inhaltsverzeichnis
- Gibt es 2025 eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke?
- Diese Bedingungen musst du erfüllen
- Warum sich die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung kaum lohnt
- Eigenverbrauch ist der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit
- Fazit: Vergütung möglich – aber meistens nicht sinnvoll
Gibt es 2025 eine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke?
Ja, auch Balkonkraftwerke mit bis zu 800 Watt Einspeiseleistung haben grundsätzlich Anspruch auf eine gesetzliche Einspeisevergütung nach dem EEG. Die Höhe beträgt aktuell (Stand Mai 2025) rund:
- 7,94 Cent/kWh bei Überschusseinspeisung (wenn du den Strom teilweise selbst nutzt)
- 12,60 Cent/kWh bei Volleinspeisung (wenn du alles einspeist)
Aber: Die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung gibt es nur, wenn du sie aktiv beantragst und die notwendigen Voraussetzungen erfüllst.
Diese Bedingungen musst du erfüllen
Damit du für dein Balkonkraftwerk überhaupt eine Einspeisevergütung bekommst, musst du Folgendes tun:
- Deine Anlage im Marktstammdatenregister registrieren (Pflicht für alle Solaranlagen)
- Deinen Netzbetreiber aktiv informieren, dass du die Vergütung nach EEG wünschst
- Einen geeichten Zweirichtungszähler installieren lassen
Erst wenn alles korrekt angemeldet ist, erhältst du die Vergütung. Ohne diese Schritte fließt der Strom unvergütet ins Netz – was gesetzlich erlaubt ist und als „unentgeltliche Abnahme“ bezeichnet wird.
Warum sich die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung kaum lohnt
Auf den ersten Blick klingt es attraktiv, Geld für eingespeisten Solarstrom zu bekommen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung bringt in der Praxis meist nur sehr geringe Beträge – gleichzeitig verursacht sie zusätzliche Bürokratie und laufende Kosten.
Ein Rechenbeispiel:
- Eine 800-Watt-Anlage erzeugt im Jahr rund 800 kWh Strom.
- Wenn du die Hälfte einspeist, bekommst du dafür etwa 32 Euro (400 kWh × 7,94 ct).
- Dafür musst du aber einen Zweirichtungszähler installieren lassen (jährlich ca. 20 Euro Messkosten) und dich regelmäßig mit Abrechnungen und Meldungen beschäftigen.
Unterm Strich bleibt da kaum ein Gewinn – oft sogar ein Minus.
Eigenverbrauch ist der Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit
Der Strompreis liegt 2025 bei rund 30 bis 40 Cent pro kWh. Wenn du deinen Solarstrom selbst verbrauchst, sparst du also deutlich mehr, als du durch die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung einnehmen würdest.
Beispiel: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart dir bis zu 40 Cent. Für dieselbe Menge würdest du bei Einspeisung aber nur rund 8 Cent bekommen.
Fazit: Es ist deutlich wirtschaftlicher, möglichst viel deines erzeugten Stroms direkt im Haushalt zu verbrauchen. Lade dein Smartphone, betreibe Kühlschrank oder Waschmaschine – aber lass den Strom nicht verschenkt ins Netz laufen.
Fazit: Vergütung möglich – aber meistens nicht sinnvoll
Die Balkonkraftwerk Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt und technisch möglich. Wer unbedingt möchte, kann sie beantragen – inklusive aller Formalitäten und Technikvorgaben.
Aber: In den meisten Fällen lohnt es sich nicht. Die Vergütung ist niedrig, der Aufwand hoch, und du gibst Strom ab, den du selbst besser nutzen könntest.
Unsere Empfehlung: Konzentriere dich auf den Eigenverbrauch. So holst du den höchsten Nutzen aus deinem Balkonkraftwerk – ganz ohne Bürokratie, Zählerumbau und Papierkram.