20.05.25

Förderung für Balkonkraftwerke 2025
Förderung für Balkonkraftwerke 2025 – So profitierst Du von Zuschüssen & Steuererleichterungen
Balkonkraftwerke erfreuen sich großer Beliebtheit – und das nicht ohne Grund: Sie sind kompakt, einfach zu installieren und ermöglichen Dir, eigenen Strom zu erzeugen. Besonders attraktiv wird die Anschaffung durch zahlreiche Förderprogramme, die Dir den Einstieg erleichtern. In diesem Beitrag zeigen wir Dir, welche Vorteile es 2025 gibt – sowohl bundesweit als auch regional.
Inhaltsverzeichnis
- Bundesweite Vorteile
- Regionale Zuschüsse – Ausgewählte Städte und Bundesländer
- Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Bundesweite Vorteile für Balkonsolaranlagen
- 0 % Mehrwertsteuer: Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer beim Kauf von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern.
- Steuerbefreiung auf Erträge: Erträge aus Eigenverbrauch oder Einspeisung kleiner PV-Anlagen sind einkommensteuerfrei.
- Vereinfachte Anmeldung: Nur noch Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich.
- 800-Watt-Grenze: Bis 800 W Einspeisung und 2.000 W Modulgesamtleistung erlaubt.
- Recht auf Balkonsolar: Gesetzlich verankert – auch für Mieter und Eigentümergemeinschaften.
- Anschluss an normale Steckdose: Schuko-Steckdosen sind zulässig – keine Wieland-Steckdose mehr erforderlich.
Regionale Förderprogramme im Überblick
Baden-Württemberg
- Bühl: 300 € pauschal pro Anlage (max. 600 W)
- Fellbach: 100 € pauschal
- Filderstadt: 150 € pro Haushalt
- Freiburg: Bis zu 150 € pauschal; 300 € mit Freiburg-Pass
- Friedrichshafen: 300 € pro Haushalt (mind. 300 Wp)
- Friolzheim: 100 € pro Haushalt (bis 600 Wp)
- Heidelberg: Bis zu 750 €; mit Heidelberg-Pass(+) bis zu 1.450 €
- Heddesheim: 100 € pro Modul (max. 2 Module)
- Kehl: 25 % der Kosten, max. 200 €; sozial Schwache: 300 €
- Konstanz: 200 € pauschal
- Kornwestheim: 25 % der förderfähigen Kosten, max. 100 €
- Lörrach: 100 € pauschal
- Ludwigsburg: Bis zu 300 €; mit Ludwigsburg-Card bis zu 1.450 €
- Schwaikheim: 200 € pauschal
- Schwetzingen: Bis zu 300 €, max. 30 % der Anschaffungskosten
- Stuttgart: 200 € pauschal; mit Bonus-Card + Kultur: 300 €
- Ulm: 50 % der Kosten, max. 150 € pro Wohneinheit
- Walldorf: 300 € pro Wohneinheit, max. 50 % der Kosten (bis 600 W)
- Weinheim: 50 € pro Modul, max. 2 Module (max. 600 W)
Bayern
- Augsburg: 100 € pauschal
- Buckenhof: 50 € pro 100 W, max. 200 €
- Dießen: 100 € (bis 600 W)
- Großenseebach: 50 € je Wohneinheit
- Günzburg: 100 € pauschal pro Anlage
- München: 40 Cent pro installiertem Watt, max. 320 €
- Moosburg: 50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 100 € pro Anlage
- Parkstein: 100 € pauschal
- Poing: 25 % der Kosten, max. 250 €
- Spardorf: 50 € pro 100 W, max. 200 €
- Unterschleißheim: 25 % der Anschaffungskosten, max. 200 €
- Vilseck: 100 € pauschal (bis 800 W)
Berlin
- Berlin: 250 € pauschal pro Anlage und Wohnung im Rahmen des Förderprogramms „SolarPlus“
Bremen
- Buchholz: Bis zu 500 € Förderung
Hessen
- Darmstadt: 200 € für ein Modul (200–450 W), 400 € für zwei Module (ab 450 W); max. 50 % der Anschaffungskosten
Mecklenburg-Vorpommern
- Landesweit (Mecklenburg-Vorpommern): Bis zu 500 € für Mieter; Eigentümer sind derzeit von der Förderung ausgeschlossen
Niedersachsen
- Braunschweig: 200 € pauschal; zusätzlicher Bonus von 150 € für Empfänger von Wohngeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG
- Friesoythe: 150 € pauschal pro Anlage
- Lüneburg: 30 % der Investitionskosten pro Anlage (nur für Mieter)
- Oldenburg: 200 € pauschal (600–799 W), ab 800 W: 250 €
- Scharnebeck: 75 € pauschal
Nordrhein-Westfalen
- Ahaus: 50 % der Kosten, max. 200 €
- Bonn: Eigentümer: 300 €/kWp (max. 240 €), Mieter: 600 €/kWp (max. 480 €); mit Bonn-Ausweis: bis zu 800 €/kWp (max. 640 €)
- Borgentreich: 100 € pauschal pro Anlage und Haushalt
- Düsseldorf: Grundförderung von 1.000 €; zusätzlich 200 €/kWp installierter Leistung; max. 10.000 € Förderung möglich
- Gelsenkirchen: 100 € (bis 400 W), 200 € (bis 800 W)
- Olsberg: 200 € pauschal (bis 600 W)
- Welver: 100 € pauschal
Rheinland-Pfalz
- Bad Dürkheim: 50 % der Kosten, max. 125 €
- Bellheim: 100 € pauschal
- Edenkoben: 100 € pauschal
- Landau: 200 € pauschal
- Limburgerhof: 200 € pauschal
- Mainz: Bis zu 400 € Förderung
- Pirmasens: 75 € (bis 325 W), 150 € (bis 600 W)
- Römerberg-Dudenhofen: 100 € pauschal
- Urmitz: 100 € pro Modul, max. 2 Module (max. 600 W)
Saarland
- Homburg: 50 € (bis 600 W)
Sachsen
- Landesweit (Sachsen): 300 € pauschal für Mieter
Schleswig-Holstein
Thüringen
- Jena: 200 € pro Modul, max. 25 % der Anschaffungskosten
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Die genannten Förderprogramme können sich ändern. Prüfe vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen und Fristen auf den offiziellen Websites der Städte oder Bundesländer.
Wenn Du Hilfe bei der Antragstellung brauchst, stehen wir Dir gerne zur Verfügung!
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr.